Antje Teuber-Brose
Head of Content Marketing Pharma
Corporate Publishing Manager
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Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt gegen die europarechtlich garantierten Grundfreiheiten – dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2016 entschieden.
Damit dürfen also Versandhandelsapotheken aus dem EU-Ausland deutschen Kunden insbesondere Boni und Gutschriften bei der Bestellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren. Diese Vergünstigungsmöglichkeiten bleiben deutschen Apotheken dagegen weiterhin durch die Arzneimittelpreisverordnung verwehrt.
Wie der Gesundheitsmarkt auf das EuGH-Urteil reagieren wird, ist noch nicht klar. Denkbar ist die Aufhebung der Preisbindung oder die Einführung von Höchstgrenzen und eine Verschiebung des Preisrechts in das (der EU und damit dem EuGH zu großen Teilen entzogene) Sozialrecht oder sogar ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Die Kostenträger werden sich bemühen, von den Rabatten ausländischer Versandhändler zu profitieren. Insofern kann den Betroffenen nur empfohlen werden, die aktuellen Diskussionen zu verfolgen und sich aktiv auf eine Tendenz vorzubereiten, sobald sich eine solche erhärtet.
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